AGBs

  • 1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Trainingsstätten der CFZ GmbH (folgend „CrossFit Box“ genannt) in Hünenberg und Luzern.
     
  • 2. Mitgliedschaft
    2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
    2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in den CrossFit Box. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsauflösung gelöscht.
    2.3 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die CFZ GmbH behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ dem Anmelden beim Probetraining/ dem Kauf eines 10er Abos in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.
     
  • 3. Fotos/Videos
    3.1 Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.
    3.2 Die Mitglieder räumen der CFZ GmbH sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der CrossFit Box ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.
    3.3 Die Fotos/Videos können ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert werden: www.crossfitzug.ch, www.facebook.com/CrossFitZug und www.instagram.com
     
  • 4. Angebot
    4.1 Die CFZ GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarif Art und ist nur für CrossFit Klassen gültig.
    4.2 Weitere Angebote wie z.B. Yoga, Kick-Boxen, Schwimmen, Vertiefungsunterrichte (Kettlebell, Gymnastics, etc.) sind nicht im Angebot enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich gelöst/gekauft werden.
    4.3 Bei Konsumation (Getränke, Esswaren etc.) tragen sich die Mitglieder selbständig und wahrheitsgetreu in einer aufgelegten Liste ein. Diese Liste wird jeweils Ende Monat dem Konsument auf seinem Konto auf MindbodyOnline gebucht. Die Bezahlung erfolgt so schnell wie möglich.
     
  • 5. AGB, Weisungen
    Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
     
  • 6. Zahlung
    Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
     
  • 7. Haftung
    7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der CrossFit Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der CFZ GmbH oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
    7.2 Die CFZ GmbH haften nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
     
  • 8. Betriebszeiten
    8.1 Die CrossFit Box ist mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau und Umzug, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
    Die Ausnahmen werden via Homepage (www.crossfitzug.ch / www.crossfitluzern.ch) und Facebook (www.facebook.com/CrossFitZug / www.facebook.com/CrossFitLuzern) publiziert.
    8.2 Im Falle von zusätzlichen Schliessungen, zum Beispiel bei Betriebsunterbrüchen infolge höherer Gewalt (insbesondere Epidemien und Pandemien) und anderer unvorhersehbarer Ereignissee, besteht für das Mitglied keinerlei Anspruch auf Rückvergütungen / Timestops.
     

  • 9. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)
    9.1 Nichtbenutzung der CrossFit Box oder der Kurse, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
    9.2 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 3 Wochen unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/ Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Timestop wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst gewährt.
     
  • 10. Zuwiderhandlungen
    Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
     
  • 11. Vertragsdauer
    11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
    11.2 Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach Ablauf des Abonnements aus.
    11.3 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung etc. eingereicht werden. Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des effektiv bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages*, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.
    – Im 1. Monat: Rückerstattung = 80 % des Vertragspreises*
    – Im 2. Monat: Rückerstattung = 60 %*
    – Im 3. Monat: Rückerstattung = 50 %*
    – Im 4. Monat: Rückerstattung = 30 %*
    – Im 5. Monat: Rückerstattung = 20 %*
    – Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 %*
    – Ab 7. Monat: keine Rückerstattung
    * ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich SFr. 30.– für den administrativen Aufwand
     
  • 12. Änderungen AGB
    12.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
    12.2 Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug.
     
  • 13. Salvatorische Bestimmung
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, nichtig oder in sonstiger Weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
     
  • 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug.