AGBs

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Trainingsstätten der CFZ GmbH (folgend „CrossFit Box“ genannt) in Hünenberg.

  2. Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar

    2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in der CrossFit Box.

    3. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die CrossFit Box behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/dem Anmelden beim Probetraining/dem Kauf eines Abos in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.

    4. Online abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge (im Mindbody Online Applikation oder die App der CrossFit Box, gelten als rechts gültig abgeschlossen.

  3. Informationspflicht
    Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) der CrossFit Box innert 14 Tagen mitzuteilen.

  4. Fotos/Videos

    1. Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.

    2. Die Mitglieder räumen der CrossFit Box sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonal vor der Klasse oder Besuch der CrossFit Box ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.

    3. Die Fotos/Videos können ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert werden: Webseite http://www.crossfitzug.ch und offiziellen Social-Media Kanälen von CrossFit Zug (Z.B.: http://www.facebook.com/CrossFitZug, http://instagram.com/crossfitzug ...)

  5. Angebot

    1. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart.

    2. Weitere Angebote wie z.B. Seminare, Workshops usw. sind nicht zwingend im Angebot enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich gelöst/gekauft werden.

    3. Die Konsumation wird vor Ort direkt mittels TWINT QR Codes beglichen.

    4. Die CrossFit Box überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sämtlicher, gemäss bezahlter Tarifart, inkludierter Anlagen während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Die CrossFit Box behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern.

    5. Die CrossFit Box bietet unterschiedliche Fitness-Kurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert sind. Die CrossFit Box behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.

    6. Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

  6. AGB, Weisungen

    1. Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

    2. Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung der CrossFit Box, in den Räumlichkeiten der Anlagen der CrossFit Box entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

  7. Zahlung

    1. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

    2. Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (www.crossfitzug.ch/preise). Ohne eingegangene Zahlung innerhalb von 10 Tagen besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

    3. Intervallzahlung: Bei einem Mitgliedschaftsvertrag mit Intervallzahlung ist der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils vor Beginn bis spätestens 10 Tage nach dem Start des nächsten Intervalls zu bezahlen.

  8. Haftung

    1. Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der CrossFit Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der CrossFit Box oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds. Die Mitglieder sind sich bewusst, dass mit körperlichem Training ein erhöhtes Verletzungsrisiko verbunden ist. Ihr Training bei uns erfolgt in voller Kenntnis dieser Tatsache und auf Ihre eigene Verantwortung. Sie schliessen uns gegenüber alle Haftungsansprüche, die aus allfälligen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen, ausdrücklich aus.

    2. Die CrossFit Box haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

    3. Das Mitglied haftet für mutwillig verursachte Beschädigungen an Trainingsanlagen/-geräte und Infrastruktur.

  9. Betriebszeiten

    1. Die verfügbaren Trainingsanlagen und -geräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

    2. Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen CrossFit Box sowie das Kursangebot können jederzeit ändern.

    3. Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.

    4. Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

    5. Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

  10. Stornierungen & Pünktlichkeit

    1. Versäumte oder nicht fristgerecht abgesagte Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ausnahmen sind ärztlich belegte Krankheit oder Unfall. Nicht in Anspruch genommene Leistungen berechtigen zu keiner Reduktion von geschuldeten Zahlungen oder der Rückforderung von geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungspflicht.

    2. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine gelten als wahrgenommen und werden bei dem Abonnement inkl. einer Gebühr (CHF 5.- für eine Spätabsage und CHF 10.- für nicht erscheinen ohne Absage) abgezogen. Sollten die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können, bitten wir um eine vorzeitige Absage (bei Klassen 10 Stunden und bei Privatterminen (z.B. Personal Training) 24 Stunden im Voraus).

    3. Die Gebühren werden für den jährlichen Neujahr’s Brunch verwendet werden. Sollte es Überschüsse geben, werden diese an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

    4. Bei mehr als 15 Min. Verspätung kann der Coach den Zutritt zur gebuchten Klasse, aus Sicherheitsgründen (mangelndes Aufwärmen), verweigern.

  11. Nutzung und Hinterlegung (Timestop/Gutschrift)

    1. Nichtbenutzung der CrossFit Box oder der Kurse, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

    2. Ein Timestop/Gutschrift wird bei beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst bei folgenden Abonnementen gewährt:
      - bei einem 6 Monate Abo gibt es max. 1 Timestop
      - bei einem 12 Monate gibt es max. 2 Timestops

    3. Ein Timestop dauert mind. 2 Wochen und max. 3 Monate am Stück. Ein Timestop ist nicht auf bereits bestehende Timestop/Gutschriften anwendbar.

    4. Der Timestop muss mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Der Timestop muss rückwirkend im ersten Monat nach der Rückkehr eingefordert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

    5. Bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft wird entsprechend den Arztzeugnissen ohne Einschränkung ein Time Stop/Gutschrift gewährt. Auf eine bereits vorhandene Gutschrift ist dies nicht mehr anwendbar.

    6. Bei Militär wird entsprechend dem Marschbefehl eine Gutschrift gewährt. Auch dies ist nicht auf eine vorhandene Gutschrift anwendbar.

    7. Die Beiträge bei Intervall-Verträgen sind während des Timestops weiter zu bezahlen

    8. Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder vermutet, behält sich die CrossFit Box vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags aufzulösen.

  12. Die Hausordnung

    1. Das Abstellen von PKWs auf fremden Parkplätzen ist strengstens untersagt.

    2. Das Betreten der Trainingsflächen erfolgt immer in frischer, sauberer Trainingskleidung und nicht in Strassenkleidern. Strassen- oder Outdoortrainings-Schuhe werden im Gym nicht geduldet.

    3. Verlassen sie die Trainingsfläche so wie sie sie vorgefunden haben. Putzen sie allfällige Flecken auf dem Boden, desinfizieren sie die Geräte und stellen Sie das Material an den Ursprungsort.

    4. Respektieren Sie die anderen Teilnehmenden und die Trainer/innen, welche die Lektionen leiten.

    5. Kinder, die keine Klasse besuchen, dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht auf den Trainingsflächen aufhalten. Ausnahme bildet die Boxing/Stretching/Lounge-Zone – jedoch unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten.

    6. Einhaltung der Open Gym Nutzungsregeln, welche über die App «HybridAF» publiziert sind.

  13. Zuwiderhandlungen
    Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

  14. Vertragsdauer

    1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss (online oder vor Ort) durch das Mitglied in Kraft.

    2. Der Mitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach der jeweiligen Vertragsdauer (1, 3, 6 oder 12 Monate) aus.

    3. Ein Vertragsrücktritt kann nur in Härtefällen, wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Gesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. bei der CrossFit Box eingereicht werden. Eine allfällige Rückzahlung erfolgt pro Rata, abzüglich CHF 30.– für den administrativen Aufwand.

  15. Überwachung
    Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen von der CrossFit Box zur Sicherstellung der Qualicert-Zertifizierung sowie aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

  16. Datenschutz

    1. Um die Intimität der Kunden und Mitarbeiter zu schützen, werden die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten, insbesondere bezüglich schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile.

    2. Die Gesellschaft achtet das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass persönliche Daten des Mitglieds, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang gespeichert werden. Da die Gesellschaft auf die Dienstleistungen von Drittanbietern zurückgreift, werden persönliche Daten des Mitglieds an Drittanbieter weitergegeben. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für jegliche Datenverarbeitung durch Drittanbieter.

  17. Änderungen AGB
    Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden (beim Kauf eines Abos werden diese per E-Mail versandt). Lehnt das Mitglied diese innert 30 Kalendertagen schriftlich ab, gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter.

  18. Salvatorische Bestimmung
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, nichtig oder in sonstiger Weise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

  19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug.

Stand: September 2023